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Die Mühle von Oster-Ohrstedt vor dem Brand 1914Die Mühle von Oster-Ohrstedt vor dem Brand 1914

Bis zum 1. Januar 1853 bestand ein sogenannter Mühlenzwang im Herzogtum Schleswig. Bis dahin waren die Oster-Ohrstedter der herrschaftlichen Kornwindmühle (Bockmühle) in Wester-Ohrstedt verpflichtet. Der Zwang besagte, dass jeder Bauer durch Verordnung des Landesherren verpflichtet war, sein geerntetes Getreide nur auf einer ganz bestimmten Mühle mahlen zu lassen. Es diente der wirtschaftlichen Sicherstellung des Müllers, der die Mühle nur zur Erbpacht übernahm. Dafür zahlte er erhebliche Pacht an das Amt.

Nachfolgend einige Auszüge der Bedingungen zur Verpachtung der herrschaftlichen Kornwindmühle in Wester-Ohrstedt:

  1. Zu dieser Mühle sind zwangsverpflichtet die Eingesessenen der Dorfschaften Immenstedt, Wester-Ohrstedt, Oster-Ohrstedt mit den in diesen Dörfern vorhandenen Arlewatter Pflügen, jedoch excl. der in den erwähnten Dörfern vorhandenen 2 Domcapitel und 2 Schwabstedter Pflügen, als welche zur Solleruper Mühle gehören.
  2. Dem Zwange sind nur unterworfen Roggen und sogenanntes Schrotkorn, welches Kornarten aus dem besagten Zwangsdistrikt ausschließlich auf dieser Mühle gemahlen werden müssen. Derjenige also. Der hiergegen vorsätzlich handelt, wird auf des Erbpächters Anzeige und Beweis zur gebührenden Strafe gezogen und das Korn desselben konfisziert.
  3. An Matten(Mahlgeld) kommt dem Müller der sechzehnte Teil zu und wird demselben die vorhandene gestempelte Mattschale als Inventarienstück überliefert, auch demselben zur Pflichtgemacht, sich nur gestempelter Mattgefäße zu bedienen, außerdem hat derselbe aber auch die von den Zwangsgästen zu entrichtenden Mahlgelder, nämlich ½  Courant für jeden zur Mühle gebrachten Sack Korn, wenn jedoch nicht mehr als eine Tonne (ca. 190 Pfund) sein darf, zugemessen.
  4. Alle beim Reparieren der Mühle und des Wohnhauses, mit Ausnahme der vor 2 Jahren neu angebauten 2 Fach Wagenremise, erforderlichen Hand- und Spanndienste sollten von den Zwangsgästen in Natura geleistet werden, jedoch wird dabei bestimmt, dass das Anfahren von Bauholz und Mühlensteinen in keiner weiteren Entfernung als vier Meilen verlangt wird.
  5. Der Erbpächter darf von Korn, welches für das Militär zur Mühle gebracht wird, keine Matten, sondern lediglich eine Geldvergütung von 12  4/5 Courantschilling a´ Tonne nehmen


Königliche Husumer Amtsstube, den 26. Oktober 1846.

Die ersten Einschränkungen des Mühlenzwanges erfolgte, als die sogenannten Graupenmühlen eingerichtet wurden, von denen auch Zwangsgäste ihr Korn zur Herstellung von Graupen und Grütze verarbeiten lassen durften, allerdings nur gegen entsprechende Erlaubnis und für Grützemüllerei entsprechende Extra-Abgabe.
Bekannt ist, dass die Oster-Ohrstedter damals Buchweizen und Gerste bei „Hans Grüttmüller“ in Ahrenviöl mahlen ließen.

Diese Grütz- oder Graupenmühlen waren Rossmühlen, die durch einen Göpel-Rundganggöpel- betrieben wurden, der durch Tierkraft in Bewegung gesetzt wurde.

In den Schuld- und Pfandprotokollen vom 1. März 1847 ist von der Befreiung Oster-Ohrstedts vom Mühlenzwang zu lesen: "Die Dorfschaften Osterohrstedt, Ahrenviöl, Immenstedt und Westerohrstedt haben zufolge Verschreibung vom 25. Februar 1847 sich verpflichtet, für die Befreiung von dem Mühlenzwange und den Diensten sowie Mahlgeldern bei der Westerohrstedter Mühle eine Abfindungssumme von 1680 Reichsbanktaler Terminweise zu bezahlen.“ 

Ferner gibt es 1866 und 1868  Eintragungen bezüglich Christian Christiansen, der beantragte, seine  Rossmühle, die er bis dahin zum Buttermachen und Häckselschneiden benutzen durfte, zu einer Windmühle auszubauen, um auch Korn zu mahlen. Das Gesuch wurde jedoch mit der Begründung, dass in Westerohrstedt, Ahrenviöl und Treya Kornmühlen betrieben werden, abgelehnt.

1903 ließ Hermann Hay in Oster-Ohrstedt eine Mühle mit Windmotor errichten. Architekt war Heinrich Carstensen aus Wester-Ohrstedt. Der Maurer- und Zimmermeister Heinrich Töllner aus Oster-Ohrstedt führte die Bauarbeiten aus. Der Windmotor, auch Windrad oder Windrose genannt, diente dem Antrieb der Mühlenräder. Es gab 2 Mahlsteine. Mit dem ersten Mahlgang wurde das Schrot für die Tiere gemahlen, beim zweiten Mahlgang das feinere Mehl zum Backen. Überwiegend wurde Roggen verarbeitet. Blies der Wind nicht so stark, setzte ein Sauggasmotor, der mit Koks beheizt wurde, die Mühlsteine in Bewegung. Ebenfalls wurde mit dem Motor ein Dynamo in Bewegung gesetzt, der Strom für 5 Häuser erzeugen konnte. Nach dem Brand der Mühle am 15. Februar 1914 wurde ein stärkeres Windrad installiert, so dass auch die Strommenge verstärkt werden konnte. So kamen viele Häuser des Dorfes in den Genuss eines Stromanschlusses. Ebenfalls war eine Sägerei an den Mühlenbetrieb angeschlossen; ab wann genau ist nicht mehr feststellbar; aber 1909 war sie bereits vorhanden.

Folgende Müller waren Besitzer der Oster-Ohrstedter Mühle, in der Hauptstraße 31:

  • 1904 bis 1909 Hermann Hay,
  • 1909 bis 1919 Armin Petersen,
  • 1919 kaufte Theodor Petersen die Mühle von seinem Bruder Armin. Nach sieben Jahren hatte er aber einen starken Rückgang seines Geschäftes zu verzeichnen, weil der Ausbau des elektrischen Stromnetzes stark angestiegen war.
  • 1926 erstand Conrad Clausen die Mühle.
  • Von 1927 bis 1930 war Hans von Fehrn Mühlenbesitzer.
  • Am 01. Juni 1930 wechselt die Mühle in den Besitz von Peter Hansen über. Schon bald kaufte er für seinen Mühlenbetrieb einen Elektromotor. Somit hatte das klassische Windrad  ausgedient, das dann Anfang der 50er Jahre demontiert wurde.
  • 1971 ging die Mühlen-Ära in Oster-Ohrstedt zu Ende. Aus Alters– und Rentabilitätsgründen gab Peter Hansen den Mühlenbetrieb auf.

Die Großmühlenindustrie in Husum und Friedrichstadt war schon lange eine übermächtige Konkurrenz für die Kleinmüller auf dem Lande geworden.

Auszug aus der Chronik "Oster-Ohrstedt"

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