Auf dem Lande entwickelte sich das Handwerk erst mit Beginn des 19. Jahrhunderts. Gründe dafür sind:
Die Arbeitsteilung auf dem Lande war nicht so weit fortgeschritten wie in der Stadt, denn viele handwerkliche Tätigkeiten wurden auf den Höfen ganz selbständig von den Bauern selbst erledigt. Der andere Grund war, die Städte wurden vom Staat gestärkt, das Handwerk und somit die städtischen Zünfte zu pflegen.
So erwirkten die Zünfte in Schleswig-Holstein ein einheitliche "Bannmeilenrecht", welches Handwerk und Handel im Umkreis der Städte von jeweils 3 Meilen auf der Geest und 2 Meilen auf der Marsch verbot (Eine Meille = 7,5 km).
So wurde erst 100 Jahre später, ca. 1810 in Deutschland, die Gewerbefreiheit eingeführt, die sich um 1850 im Norden Schleswig-Holsteins durchsetzte.
Erst die preußische Gewerbeordnung stellte eine Gleichstellung zur völligen Zufriedenheit des Landhandwerks her.
In einer Novelle dieser Gewerbeordnung wurde 1897 - um den sinkenden Leistungsvermögen entgegenzuwirken - der Meistertitel wieder eingeführt und das Lehrlingswesen neu geordnet.
Von "guten alten Zeiten" kann somit nicht unbedingt gesprochen werden, wenn man die verzweifelten und meist vergeblichen Bemühungen der Landhandwerker nachvollzieht. Ein endgültiger Durchbruch wurde erst durch die liberalen Bestrebungen des 19. und 20. Jahrhunderts erzielt.
So entstanden auch in Oster-Ohrstedt zahlreiche Handwerksbetriebe.